Bedingungen und Konditionen

Das Fahrzeug wird nur auf staatlichen oder europäischen Strassen gefahren, die entsprechend vermerkt sind. Es ist verboten das vermietete Fahrzeug auf nicht asphaltierten, nicht vermerkten Landstrassen, Wälder oder Forstwege zu fahren.

Der Benutzer wird ständig die Schlüssel und den Fahrzeugbrief mittragen, wenn er außerhalb des vermieteten Fahrzeugs sich befindet und wird sie an keiner anderen Person, die imVermietungsvertrag des Fahrzeugs nicht eingetragen ist, übergeben. Niemals sollen Sie das Fahrzeug ohne Passagiere und mit den Schlüsseln im Kontakt verlassen. Die Unfähigkeit die Fahrzeugsschlüssel beim Zurückgeben des Fahrzeugs vorzulegen führt zur Ungültigkeit der Versicherung für Diebstahl. Wenn Sie das Fahrzeug parken, sogar für einen kurzen Halt, verpflichten Sie sich das Fahrzeug entsprechend zu versperren/ sicherstellen und den Alarm und/ oder die Diebstahlwarnanlage auf dem Fahrzeug zu verwenden.

Der Benutzer wird jegliche Reparaturen an dem vermieteten Fahrzeug nur bei den zugelassenen Servicewerkstätten und nur mit der Zustimmung und gemäß den Hinweisen des Eigentümers vornehmen, wobei die Zahlung der vorgenommenen Arbeiten auf Grund der Rechnung, ausgestellt auf Namen des Eigentümers, zusammen mit den Reparaturverzeichnis, rückerstattet sein wird. Ebenso, verpflichtet sich der Kunde den vorläufigen Ersatz des Fahrzeugs zuzustimmen zum Zweck der Durchführung der periodischen Revisionen oder bestimmter Notfalleingriffe.

Der Benutzer wird das vermietete Fahrzeug gemäß den Nutzungsanleitungen für das vermietete Fahrzeug, ausgestellt durch den Eigentümer, verwenden.

Sie können das Mietfahrzeug für die folgenden Zwecken nicht verwenden:

Für Wiedervermietung;

Um Passagiere zu befördern, die mieten oder eine Zahlung leisten;

Um Passagiere zu befördern mehr als die Anzahl eingeschrieben auf der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs; Um an Rallye, Wettbewerbe, Testen teilzunehmen, wo immer diese stattfinden;

Um Fahrstunden zu unterrichten;

Um ein anderes Fahrzeug zu schieben oder zu schleppen (mit der Ausnahme der Fahrzeuge mit Abschlepphaken – Höchstlast 1000 kg);

Auf Wege, die ungeeignet für Fahrzeuge sind, oder mit einer Oberfläche oder in einem Zustand, die/ der Risiken für die Reifen oder andere Teile des Fahrzeugs nach sich zieht;

Um einen Verstoß vorsätzlich zu begehen.

Die Güter und Gepäcke im Fahrzeug, einschließlich deren Verpackung und Lagerung innerhalb der Karosserie, sollen die Beschädigung des Fahrzeugs oder wesentliche Risiken für dessen Passagiere nicht verursachen. Man wird keinesfalls Güter oder Gepäcke außerhalb der Karosserie befördern, mit der Ausnahme der Fahrzeuge die zu diesem Zweck ausgestattet sind und nur innerhalb der bestimmten Maß- und Gewichtgrenzen.

Im Falle einer Beschädigung oder eines Diebstahls, sollen Sie wie früh wie möglich der Firma den Unfallbericht oder den Bericht der Behörden, zusammen mit den Schlüsseln und den Dokumenten des Fahrzeugs übermitteln. Wenn der Kunde die Nachweisedokument, ausgestellt durch die Polizei, in Bezug auf das aufgetretene Ereignis nicht vorlegen kann, dann wird der Kunde alle Ausgaben in Bezug auf das betreffende Ereignis tragen.

Der Kunde wird auch damit einverstanden die Interessen des Eigentümers im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder Schadens am Fahrzeug zu schützen, wobei er alle gesetzlichen notwendigen Maßnahmen treffen wird und die Personaldaten und Anschriften der Beteiligten und Zeugen erlangen wird.

Wir möchten auf die Abmessungen der Nutzungsfahrzeuge hinweisen, die eine höhere Aufmerksamkeit für bestimmte Manöver (Rücklauf, zum Beispiel) benötigen und die Nutzung einiger Straßeneinrichtungen (Tunnels, Brücke, etc.), die die Höchsthöhe auf Verkehrsschildern eingeschrieben haben, unmöglich machen können, gemäß den anwendbaren Gesetzen.

Während der Vermietung, anhängig von der Fahrleistung, wird man Ihnen beantragen übliche Inspektionen (Ölstand über 1000 km, Reifendruck, etc.) in Übereinstimmung mit einer angemessenen und vorsichtigen Nutzung vorzunehmen. Der Benutzer wird auch aufmerksam an jeglichem Warnzeichen im Fahrzeugbord sein, und wird alle notwendigen Schutzmaßnahmen treffen, wie zum Beispiel Notfallarretierung, wobei er, gleichzeitig, verpflichtet ist die Firma sofort zu benachrichtigen.

Das Fahrzeug ist mit fünf Reifen vorgesehen um die Anforderungen in Bezug auf Verkehrsgesetze zu erfüllen. Im Falle dass ein Reifen geschädigt wird, anders als die übliche Ausnutzung, verdeckter Mangel oder höhere Gewalt, übernehmen Sie sofort den betreffenden Reifen auf eigenen Kosten durch einen Reifen derselben Abmessungen, Art, Marke und Ausnutzung zu ersetzen.

Im Falle eines mechanischen Bruchs oder eines Unfalls, steht Ihnen zur Verfügung ein Assistenzdienst eingeschlossen im Mietpreis.

Die Firma soll das Fahrzeug (abhängig von der Verfügbarkeit) ersetzen, im Falle eines Mangels der vor Ort nicht beseitigt werden kann, wenn der Mangel nicht aus Schuld des Kunden aufgetreten ist. Im Falle dass das Fahrzeug nicht ersetzt werden kann, wird dem Kunden den Teil betreffend der Miete, berechnet anteilmäßig mit der Dauer der Nichtbenutzungsperiode des Fahrzeugs rückerstattet sein.

Im Falle des Fahrzeugsersatzes, wird man ein neues Übergabe-/ Übernahmeprotokoll ausfüllen. Wenn die fakultativen Versicherungen nicht mehr gültig sind, oder das als Ersatz zur Verfügung gestellte Fahrzeug einer höheren Klasse gehört, wird der Kunde die zusätzlichen Versicherungen entsprechend dem aktuellen Fahrzeug, beziehungsweise die Differenz sicherstellen.

Die Vermietungsfirma wird nicht verantwortlich sein für die durch den Kunden erlittenen Verluste im Falle der Beschädigung oder des Bruchs des Fahrzeugs, mit der Ausnahme der durch sie für Reparaturen genehmigten Ausgaben.

Ab Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs und bis dessen Wiederübernahme, wird die Vermietungsfirma von Haftung in Bezug auf Schaden, die an Dritter durch das vom Kunden vermietete Fahrzeug verursacht sind, befreit.

Vermietungsdauer:

Der Benutzer ist damit einverstanden das Fahrzeug der Vermietungsfirma am in Vermietungsvertrag angegebenen Datum zurückzugeben. Ein Vermietungsvertrag soll eine maximale Dauer von 30 Tagen, einschließlich Verlängerungen, haben. Für Vermietungsperiode länger als 30 Tage, wird man einen langfristigen Vermietungsvertrag schließen.

Die Vermietungsdauer wird durch unteilbare Zeitspannen von 24 Stunden ermittelt, beginnend mit dem Zeitpunkt wenn das Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird; eine Toleranz von 59 Minuten wird dennoch erlaubt, bevor eine neue Zeitspanne von 24 Stunden angewendet wird. Wenn die Übergabe mehr als 1 Stunde verzögert wird, wird der Kunde die Gebühr für noch einen Tag zahlen.

Die Verlängerung der Vermietungsdauer kann mittels eines Treffens mit einem Vertreter der Firma Autorom – rent a car und der Unterzeichnung eines neuen Verlängerungsvertrags vorgenommen werden.

Die Lieferung und Rückgabe des vermieteten Fahrzeugs werden am Ort, Datum und Uhr bestimmt durch den Kunden und erwähnt im Autovermietungsvertrag durchgeführt sein, ohne zusätzliche Kosten oder Tarife auf Territorium der Stadt Bukarest oder des Flughafens Otopeni. Die Lieferung und Rückgabe des vermieteten Fahrzeugs kann auch in anderen Standorten im Land, mit der Zustimmung des Eigentümers und auf Grund eines vereinbarten Tarifs durchgeführt werden. Das Mietfahrzeug wird dem Kunden in einem guten Allgemeinzustand, ohne gedeckte oder ersichtliche Schäden geliefert, wobei jegliche Information über den Vorstellungszustand des Fahrzeugs im Vertrag eingeschlossen wird. Der Kunde wird das vermietete Fahrzeug zusammen mit den Dokumenten, Zubehören und Ausstattungen am Ort, Datum und Uhr bestimmt im Autovermietungsvertrag zurückgeben. Im Falle von gemeldeten Verzögerungen, bis zu einer Stunde, wird man keine zusätzlichen Gebühren erheben.

Beim Ablauf der Vermietungsdauer wird dieser Vertrag ungültig, es sei denn etwas anderes vereinbart worden ist.

Im Falle dass das Fahrzeug ohne Schlüssel zurückgegeben wird, werden die Ersatzkosten der Schlüssel, als auch die Kosten für die Zurückbringung des Fahrzeugs vom Kunden getragen.

Die Vermietungsfirma übernimmt keine Haftung für die im Fahrzeug am Ende des Vermietungsvertrags gebliebenen Güter.

Das Ende der Vermietungsdauer wird im Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs, zusammen mit den Schlüsseln und Dokumenten, erachtet, und die Rückgabe des Fahrzeugs tritt ins Kraft nach der Unterzeichnung des Übergabe-/ Übernahmenprotokolls von der Firma und dem Benutzer.

Achtung: Nur die Übertragung des Besitzes über das Fahrzeug, der Dokumente und der Schlüssel an den Agent bedingt das Ende des Vermietungsvertrags.

Ausnahmen: im Falle dass das Fahrzeug verfallen oder beschlagnahmt wird, kann der Vermietungsvertrag gekündigt werden sobald wie die Firma von der gerichtlichen Behörde oder vom Benutzer zu diesem Sinne benachrichtigt wird.

Jegliche der Gesellschaft entgegengesetzte Benutzung des Fahrzeugs führt zur rechtmäßigen Kündigung, seitens der Firma, des Vermietungsvertrags.

Beim Ablauf der im Vermietungsvertrag vorgesehenen Frist, behält sich die Firma das Recht das vermietete Fahrzeug auch ohne Zustimmung des Kunden ohne eine vorherige Mahnung oder Meldung abzuholen, wenn der Kunde der Gesellschaft die Verlängerung der Vermietungsdauer nicht beantragt hat und die Gesellschaft eine solche Verlängerung nicht angenommen hat.

Der Kunde wird eine Anzahlung als Sicherstellung zahlen, und er ist haftbar und damit einverstanden für alle Aufwendungen oder Wertverluste, verursacht wie folgt, eine Entschädigung zu zahlen:

  1. Unangemessene Nutzung oder falsche Wartung des Mietfahrzeugs, als auch Schaden am Motor, Getriebe oder Differentialgetriebe als Folge der Senkung des Ölstands oder der Überheizung;
  2. Beschädigung der Reifen oder der Luftkammer, verursacht durch Fahren mit niedrigem Reifenluftdruck oder mit einem zu hohen Reifenluftdruck, Reifenpannen, Aufprall mit scharfen Objekten oder Explosionen;
  3. Schaden wegen der Überbeanspruchung der Komponente der Elektrikanlage, Fehler am Elektriksystem jeglicher Art;
  4. Schaden jeglicher Art an dem vermieteten Fahrzeugals Folge des Fahrens auf gefluteten Wegen;
  5. Schaden auf jegliche Subsysteme oder Komponente des Fahrzeugs als Folge der Nichtbeachtung der Verkehrsregel und der Regel über die Verkehrssicherheit, als auch der Regel in Bezug auf den Transport der Gepäcke und deren Aufstellung während des Transports, als auch wegen der Überlastung;
  6. Schaden an Hintersitzen, Teppich, Verkleidung oder an anderen Innerelemente des Fahrzeugs (einschließlich des Auslaufs von nicht-alkoholischen oder alkoholischen Getränken), an den Geräten und Zubehören geliefert zusammen mit dem Fahrzeug, Schaden an dem Ersatzrad;
  7. Schaden an dem Fahrzeug als Folge deren Benutzung für Rallye, Wettbewerbe oder Übungen;
  8. Schaden an dem Fahrzeug wenn:
    - es keine Protokoll über die Schäden gibt und, wenn es ein solches Protokoll gibt, von dem sich ergibt dass die Schäden an dem Fahrzeug wegen Schuld des Kunden oder wegen gemeinsamer Schuld verursacht worden sind; Casco Franchise;
    - der Unfall ist aufgetreten als Folge des Fahrens unter Influenz des Alkohols, der Medikamenten, der Schlafmittel, oder anderer Substanzen die die Fahrerfähigkeit sich zu konzentrieren und das Fahrzeug zu fahren beeinflussen können, als auch während des Begehens anderer Delikte in Bezug auf den Verkehr auf den öffentlichen Strassen, obwohl solche Täter nicht auf den öffentlichen Strassen aufgetreten sind oder während anderes Verstoßes gegen den Gesetz;
    - der Unfall ist aufgetreten, und der Autor versucht sich vor der Verantwortung zu drücken;
    - Diebstahl oder Diebstahlversuch, nicht bestätigt durch die Polizei oder, wenn die Polizei kein Beschwerden über den Diebstahl oder den Diebstahlversuch bekommen hat; wenn Personen aus der Familie des Kunden im Diebstahl oder in der Vorbereitung des Diebstahlversuchs einbezogen sind, oder im Falle der Unternehmen, die bevollmächtigte Person.

Schäden die:

  1. vorsätzlich begangen sind oder von einem Autofahrer unter Influenz des Alkohols oder anderer Halluzinogenen begangen sind;
  2. als Folge einer Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen begangen sind, obwohl das Fahrzeug nicht auf einer öffentlichen Strasse gefahren worden war;
  3. während des Begehens eines Delikts oder Verstoßes durch den Mieter aufgetreten sind;
  4. vom Autofahrer verursacht sind als er eine Festnahme oder eine andere Strafe zu vermeiden versucht, wobei er am Zeichen der Polizeibeamten oder anderer zuständigen Organen nicht hält an;

Der Mieter ist auch haftbar für Diebstahl oder Diebstahlversuch, wenn einen solchen Umstand dem nahesten Polizeiamt nicht gemeldet wird.

Im Falle der Zerstörung der Radio-CD-Player, werden mindestens 150 EUR aus der Garantie einbehalten;

Im Falle der Zerstörung als Folge der Verwendung von Klebeband oder anderen Klebemitteln für das Kleben von Blumen oder Schmucken an der Karosserie, wird man eine Gebühr von 50 EUR zahlen, als Kosten für die Reinigung und die Behandlung mit Poliermittel;

Im Falle des Verlusts eines Autokennzeichens, wird man aus der Garantie den Betrag von 50 EUReinbehalten;

Im Falle dass man eine unentsprechende Nutzung des Kaugummis feststellen wird, wird man aus der Garantie den Betrag von 10 EUR für jedes Kaugummistück geklebt auf der Verkleidung oder auf den Teppichen einbehalten;

Im Falle der Beschädigung der Reifen durch Schneiden, Stechen, andere Zerstörungen, wird man aus der Garantie den Betrag von 100 EUR/Stk. einbehalten;

Im Falle der Beschädigung der Felgen (Kratzen, Beugung, Brechen) wird man aus der Garantie den Betrag von 150 EUR/Stk. Leichtmetallfelge, beziehungsweise 100 EUR/Stk. andere Felgenarten einbehalten.

Im Falle dass eine der oben erwähnten Situationen festgestellt wird, wird die Garantie oder die Differenz aus der Zahlung der Entschädigungen nach der Beseitigung der Fehler oder nach dem Ersatz der Ausrüstungen durch den Kunden gezahlt sein. Im Falle eines Unfalls verursacht wegen Schuld des Mieters, wird ihm, als Schadenersatz, die Garantie einbehalten. Zudem, wird der Mieter den Wert von 60 (sechzig) % des Vermietungspreises, gemäß dem Preisverzeichnis, während der Nichtbenutzung des Fahrzeugs und den Wert der Wiederherstellungsgebühr der Versicherungspolizze als Folge des Unfalls zahlen. ACHTUNG: Der Aufprall oben und unten der Karosserie wird von der Zerstörungsversicherung nicht gedeckt und unterliegt dem Beweis der höheren Gewalt.

Versicherungen für Autovermietungen:

Das Fahrzeug hat eine CASCO-Versicherung mit Franchise zwischen 250 und 1000 Euros.

Die Versicherung gilt zusammen mit den folgenden Dokumenten, wobei im Falle eines Unfalls, dessen Erklärung bei der Polizei zwingend ist, die die Schäden feststellen wird und die notwendigen Dokumente für den Unfall, Schaden oder Diebstahl ausstellen wird:

  1. Bericht der Polizei mit der Unterschrift und dem Stempel des Polizeibezirks;
  2. Vermerk ob der Autofahrer unter Influenz des Alkohols gefahren ist oder nicht;
  3. Reparaturgenehmigung mit Namen de Feststellungsagenten und dem Stempel des Polizeibezirks;

Diese Dokumente sind unerlässlich für die Gültigkeit der Versicherung und für die Reparatur des Fahrzeugs. Ohne diese Dokumente, ist der Kunde verantwortlich für die Gesamtkosten der Reparaturen.

Der Kunde/ der bevollmächtigte Autofahrer ist gemäß einer Pflichthaftungsversicherung gedeckt, im Falle eines Unfalls. Der Kunde/ der bevollmächtigte Autofahrer kann vor Gesetz verantwortlich sein für Schäden die von der Haftpflichtversicherung nicht gedeckt werden können. Der Kunde ist verantwortlich für die Beschädigung oder den Diebstahl des vermieteten Fahrzeugs, bis zu einem Höchstbetrag. Sie können prüfen was für Versicherungen im Preis der Vermietung eingeschlossen sind, im Zeitpunkt der Buchung oder beim Vermietungsbüro.

Verkehrsbußgelder:

Alle Verkehrsbußgelder als Folge der Nichtbeachtung durch den Kunden der rumänischen kräftigen Gesetze werden von ihm getragen sein, einschließlich der nachträglich bekommenen Bußgelder (z.B. Radar, Parkplatz, etc).

Nach dem Ablauf der Vermietungsdauer, bleib der Kunde verantwortlich für die Zahlung der Bußgelder oder anderer nachträglich entdeckten Kosten obwohl die Vertragsgültigkeit abgelaufen ist.

Zuständigkeit:

Die Gerichte in der Ortschaft, wo den Hauptsitz der Firma sich befindet, soll die Zuständigkeit haben, gemäß Gesetz, über jegliche Streitigkeit zwischen dem Händler und dem Benutzer, die aus dieser Vereinbarung sich ergibt und die auf gütlichem Wege nicht gelöst werden kann.

Der Kunde ist damit einverstanden dass jegliche Ergänzungen oder Änderungen der Bedingungen und Konditionen werden ungültig sein, es sein denn diese schriftlich von den beiden Vertragsparteien vereinbart sind.